Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FREIGEIST Tattoo & Piercing

Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio. Ein Vertrag kommt automatisch dann zustande, wenn der Kunde die Dienstleistungen des Studios aktiv in Anspruch nimmt und benötigt nicht der Schriftform.

§1 Leistungen und Einschränkungen

Bei FREIGEIST Tattoo & Piercing werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum des jeweiligen Tätowierers. Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert. Wir tätowieren keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden oder blutverdünnende Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden. FREIGEIST Tattoo & Piercing behält sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen.

§2 Pflichten des Kunden

Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, FREIGEIST Tattoo & Piercing über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung oder nach Ausführung der Arbeit bekannt werden. Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält sich FREIGEIST Tattoo & Piercing das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.

Unsere Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU- zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert und desinfiziert bzw. sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben sowie neue, steril verpackte Nadeln verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von FREIGEIST Tattoo & Piercing kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.

§3 Terminabsprache

Für die Vergabe von Tattooterminen wird eine Anzahlung von mindestens 50€ erhoben, die später mit den Kosten für die Tätowierung verrechnet wird. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Dies gilt sowohl bei unangekündigtem Nichterscheinen des Kunden, als auch wenn der Kunde sich nach Leistung der Anzahlung doch noch gänzlich gegen das Stechen eines Tattoos bei dem jeweiligen Tätowierer entscheidet oder ein deutlich kleineres, günstigeres Motiv wählt. Dies dient sowohl als Entschädigung für den geblockten Terminslot (der für die Dauer der Reservierung anderen Kunden nicht zur Verfügung stehen kann) sowie als Aufwandsentschädigung für Besprechung, Planung und ggf. Erstellung des Designs. Anzahlungen werden grundsätzlich nicht ausbezahlt.

Das Verschieben des Termins ist bis zu einem Zeitpunkt von 3 Werktagen vor dem festgelegten Termin, einmalig möglich, sofern innerhalb der nächsten 2 Monaten ein Ersatztermin vereinbart und wahrgenommen wird. Die Anzahlung kann alternativ auf eine andere Person übertragen werden, sofern diese innerhalb desselben Zeitraums einen Tattootermin wahrnimmt.

§4 Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt, sofern nicht explizit anderweitig mit dem jeweiligen Tätowierer vereinbart, immer in bar und in voller Höhe nach jeder Sitzung. 

§5 Haftungsausschluss

FREIGEIST Tattoo & Piercing übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt. FREIGEIST Tattoo & Piercing haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Fällen von Vorsatz von Seiten der Tätowierer. Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen durchgeführt wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung – mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.

Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält FREIGEIST Tattoo & Piercing so gering wie möglich und informiert seine Kunden über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ggf. ein Arzt aufzusuchen.

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

FREIGEIST Tattoo & Piercing

Elefantengasse 15

60313 Frankfurt am Main

Inhaber: N. Czibulinski, L. Stencl & V. Edge